Allgemeine Geschäftsbedingungen
WITRA GmbH
Wasserfallweg 587 · A-6100 Seefeld in Tirol
FN 362059s · ATU 66493207
Stand: 2025
1. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der WITRA GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung als abgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten.
3. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten Preise ab Betrieb, ohne Verpackung, Versicherung und Versand. Preisanpassungen aufgrund von Lohn-, Material- oder Energiekosten bleiben vorbehalten.
4. Technische Geschäftsbedingungen
Für Verglasungen gelten die jeweils gültigen Normen und Richtlinien. Farb- und Strukturabweichungen sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar.
5. Garantie für Isolierglas
Der Hersteller garantiert für fünf Jahre ab Lieferung, dass sich kein Scheibenzwischenraum-Beschlag bildet. Die Garantie umfasst ausschließlich den Ersatz des Isolierglases.
6. Gewährleistung und Rügepflicht
Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit gesetzlich zulässig – ein Jahr. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlassene oder verspätete Rügen gelten als Genehmigung der Ware.
7. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
8. Produkthaftung
Regressforderungen gemäß Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der WITRA GmbH.
10. Lieferung & Übernahme
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Geringfügige Lieferverzögerungen sind zu akzeptieren.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ab einem Auftragsvolumen von EUR 2.000 netto ist eine Anzahlung von 50 % fällig.
12. Mahn- und Inkassospesen
Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet. Damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber.
13. Storno
Ein Storno ist gegen Zahlung einer Stornogebühr in Höhe von 15 % der Auftragssumme möglich, sofern kein höherer Schaden entstanden ist.
14. Aufrechnung
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
15. Leistungszurückbehaltung
Bis zur vollständigen Zahlung ist die WITRA GmbH berechtigt, Leistungen zurückzubehalten.
16. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
17. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
18. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.