Was kann gefördert werden?
"Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten werden von Glasbau WITRA auf Wunsch auf der Rechnung separat ausgewiesen sein."***
Dazu zählen beispielsweise:
- Austausch Fensterglas ("thermische Sanierung")
- Schaffung/Renovierung von Glasprodukten (Ganzglasanlagen, Trennwände, Schiebetüren aus Glas, Küchenrückwände; Duschverglasungen Verglasungen einer Loggia usw.)
- Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung (vgl. unsere Photovoltaikprodukte)
- Installation eines Windfangs, Sommergartens o.Ä.
***Achtung: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen entstammen auszugsweise der Internetseite https://handwerkerbonus.gv.at/. Glasbau WITRA übermnimmt keine Haftung für Links und den Inhalt der Seite sowie für die dargestellten Förderrichtlinien o.Ä. Der Förderwerber/in ist für die Abwicklung o.Ä. selbst verantwortlich.Auf Förderungen und deren Zusagen gibt es in der Regel niemals einen Rechtsanspruch. Dies ist zu bedenken. Anbei ein weiterer Auszug*** aus der Internetseite https://handwerkerbonus.gv.at/