Der Neue Standard im Handwerk. - Glasbau WITRA GmbH Seefeld in Tirol | Inhaber: Thomas Jäger & Dr. Philipp Wascher

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Der Neue Standard im Handwerk.

Profitieren Sie vom Handwerkerbonus.

Was kann gefördert werden?        
"Gefördert werden nur Kosten für die reine  Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem  Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember  2025 angefallen sind. Diese Kosten werden von Glasbau WITRA auf Wunsch auf der Rechnung separat  ausgewiesen sein."***

Dazu zählen beispielsweise:
  • Austausch Fensterglas ("thermische Sanierung")
  • Schaffung/Renovierung von Glasprodukten (Ganzglasanlagen, Trennwände, Schiebetüren aus Glas, Küchenrückwände; Duschverglasungen Verglasungen einer Loggia usw.)
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung (vgl. unsere Photovoltaikprodukte)
  • Installation eines Windfangs, Sommergartens o.Ä.

***Achtung: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen entstammen auszugsweise der Internetseite https://handwerkerbonus.gv.at/. Glasbau WITRA übermnimmt keine Haftung für Links und den Inhalt der Seite sowie für die dargestellten Förderrichtlinien o.Ä. Der Förderwerber/in ist für die Abwicklung o.Ä. selbst verantwortlich.Auf Förderungen und deren Zusagen gibt es in der Regel niemals einen Rechtsanspruch. Dies ist zu bedenken. Anbei ein weiterer Auszug*** aus der Internetseite https://handwerkerbonus.gv.at/


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